Schulsozialarbeit

  • will jungen Menschen im Rahmen ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung Hilfe zur sozialen Integration geben,
  • ergänzt und unterstützt als professionelles sozialpädagogisches Angebot den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule, will in enger Zusammenarbeit mit Schule “Schlüsselqualifikationen” wie soziale Kompetenz, Durchhaltevermögen, Frustrationstoleranz, Ausdauer, Teamfähigkeit, Selbstvertrauen und weitere Kompetenzen vermitteln und stärken,
  • verankert Jugendhilfe und Schule in verbindlicher Kooperation im Schulalltag und verzahnt damit beide Systeme, möchte zu einer Öffnung und einem veränderten Verständnis von Schule beitragen und
  • erfasst und begleitet Kinder und Jugendliche im Sozialisationsraum Schule vor den Hintergrund ihrer gesamten Lebenswelt


Gesetzliche Grundlagen für das Arbeitsfeld der schulbezogenen Jugendsozialarbeit ist das SGB VIII, hier insbesondere § 13:

“Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“